Vermpedia > Berufsbild Vermessungstechniker/in (VT)
Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich vorwiegend in Ingenieurbüros oder im Öffentlichen Dienst in Landesvermessungs- oder Kataster- und Vermessungsämtern bzw. in Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften. Ihre Aufgaben erledigen Vermessungstechniker und -technikerinnen überwiegend im Büro, zum Teil auch im Gelände (Vermessungen).
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im öffentlichen Dienst ausgebildet.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre
- Vermessungsfacharbeiter/in
Berufsbezeichnung in englischer Sprache:
- Surveying technician (m/f)
Berufsbezeichnung in französischer Sprache:
- Technicien/Technicienne du service topographique
Bitte beachten Sie: Die oben genannten fremdsprachigen Berufsbezeichnungen dienen lediglich dem Vergleich und der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Daher sind Inhalte und Abschlüsse nicht identisch oder miteinander vergleichbar.
Nicht nur für die Erarbeitung von Autokarten ermitteln Vermessungstechniker/innen Strecken, Winkel und Höhen und bringen Grenzmarken an, sondern auch wenn Grenzen von Grundstücken oder die Lage eines Gebäudes zu bestimmen sind, wenn Häuser oder Straßen gebaut oder Schienen verlegt oder Brücken rekonstruiert werden.
Da in vielen Fällen bereits Vermessungen aus früheren Zeiten vorliegen, suchen sie alle Unterlagen heraus und stellen sie zusammen, um die Eingliederung in bereits vorgegebene Vermessungssysteme zu ermöglichen, z.B. in Pläne / EntwürfePläne und Karten. Damit führen sie auch darauf aufbauende Nachweise und Dateien fort oder ergänzen sie. Bei großräumigen Vermessungen ergänzen sie die Unterlagen zur Verbesserung der Übersichtlichkeit gelegentlich durch Luftbilder (Spezialaufnahmen vom Flugzeug aus) und topografische Karten.
im Freien: Außenanlagen / natürl. UmgebungVor Ort suchen sie zuerst die Vermarkungen der benötigten Vermessungspunkte auf und überprüfen deren unveränderte Lage anhand der zusammengestellten Unterlagen. Falls Bolzen oder Granitsteine oder andere Vermarkungen fehlen oder beschädigt sind, erneuern sie diese. Mit Messgeräten (z.B. Nivelliergeräten), die der genauen Bestimmung der Höhenlage von Vermessungspunkten dienen, führen sie Lage- und Höhenvermessungen durch. Sie messen Gebäude und sonstige topografische Gegenstände auf, eventuell auch Grenzen. An möglichen neuen Grenzpunkten bringen sie Vermarkungen ein. Weiterhin stecken sie auch Bauvorhaben ab.
Falls Vermessungstechniker/innen nicht schon im Außendienst die Vermessungen ausgewertet haben, müssen sie die erhobenen Daten Büroim Innendienst ausarbeiten. Dazu wählen sie entsprechende vermessungstechnische Datenverarbeitungsprogramme aus und geben die Daten in Computer bedienen / programmierenComputer oder Großrechenanlagen ein. Sie gestalten / malen / entwerfen / zeichnenzeichnen die grafischen Darstellungen der Daten per Hand mit Hilfe von Zeichen- / SchreibgeräteZeichengeräten in die Pläne, Karten und Risse (Grundrissdarstellungen mit Vermessungsmaßen) ein. Oder sie fertigen diese rechnergestützt unter Einsatz der CAD-Technik an.
Nach Abschluss der Auswertungen stellen sie die Ergebnisse für die Auftraggeber zusammen und schreiben / verwaltenkopieren, dokumentieren, archivieren und verwalten die Pläne. Hierbei nutzen sie Büromaschinen / BüromaterialienBüromaterialien und -maschinen wie etwa Akten und Kopierer.
Kataster-/Vermessungsämter bzw. Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften nehmen auf dem Gebiet des Vermessungswesens eine besondere Stellung ein. Ihre Nachweise - Liegenschaftsbuch (Beschreibung) sowie Liegenschaftskarte (Darstellung) - sind amtliche Verzeichnisse für den Eigentumsnachweis, der bei den Grundbuchämtern geführt wird. Jeder, der ein Grundstück kaufen, verkaufen, beleihen oder bebauen will, braucht die Auskunft aus dem aktuellen Bestand dieser Nachweise. Diese Informationen geben Vermessungstechniker/innen unter Berücksichtigung der Regelungen / Gesetze / Vorschriftenbau- und vermessungsrechtlichen Vorschriften an Auskunftssuchende weiter. Sie bearbeiten auch schriftliche Anträge zu Bau- und Planungsvorhaben.
- Auftragsentgegennahme, Auftragsbesprechung
- Messgeräte auswählen und bereitstellen
- Arbeitsunterlagen beschaffen (zum Beispiel Karten, Katasterauszüge, Risse, Vermarktungen)
Durchführen der Vermessung, zum Beispiel:
- Lage- und Höhenmessungen mit entsprechender Risszeichnung ausführen
- Gebäude und sonstige topographische Gegenstände aufmessen, Bauvorhaben abstecken
- Vermarktungen einbringen, Vermessungspunkte absichern
- topographische Feldvergleiche (nach Karten und Luftbildern), photogrammetrische Arbeiten durchführen
- bei ingenieurtechnischen Vermessungen und Arbeiten aus Spezialgebieten mitwirken
Auswertung, Verarbeitung und Verwaltung der erhobenen Daten, zum Beispiel:
- vermessungstechnische Berechnungen durchführen und kontrollieren
- die erhobenen und errechneten Daten in Pläne und Karten einzeichnen
- Karten auszeichnen und kolorieren
- die erhobenen und errechneten Daten in Register, Listen und Karteien eintragen und verwalten
- Datenerfassungsbelege für komplexe mathematische Berechnungen, Kartenaufträge oder statistische Zwecke erstellen
- Anfragen von Dritten bearbeiten, Auskünfte erteilen
- wie ein graphisches Datenverarbeitungssystem aufgebaut ist
- welche Vorschriften für die Herstellung und Fortführung von Karten, Plänen und Rissen es gibt und wie man diese anwendet
- wie einfache Kartierungen angefertigt werden
- wie man vermessungstechnische Berechnungen ausführt, zum Beispiel historische Maßeinheiten umrechnet oder ebene Geometrie, lineare Algebra und Arithmetik anwendet
- wie man Lagevermessungen nach verschiedenen Verfahren durchführt
- wie Karten mit Hilfe der Zeichenerklärung gelesen werden
Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:
- welche Bestimmungen über die Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters bestehen
- was man bei der Berechnung von Schnittpunkten beachten muss
- wie Kontrollberechnungen zu Richtungs- und Winkelmessungen durchgeführt werden
- wie Höhenvermessungen nach verschiedenen Verfahren durchgeführt werden
- wie Risse angefertigt und ausgearbeitet werden
- wie man Streckenmessgeräte und Winkelmessinstrumente prüft
Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr:
- wie man Feldvergleiche nach Karten und Luftbildern durchführt
- welche Grundsätze der Verkehrswertermittlung von Grundstücken es gibt
- wie man Geländeprofile aus Höhenlinien entwickelt
- wie man Flächenteilungen nach verschiedenen Bedingungen berechnet und Absteckungselemente sowie Verschiebermaße ermittelt
- wie Vermessungsergebnisse dokumentiert werden
- wie man Daten nach verschiedenen Kriterien sucht, selektiert und weiterverarbeitet sowie vermessungstechnische Programme einsetzt
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten:
- Koordinatenberechnung
- Liegenschaftskataster und Grundbuch
- Bauleitplanung und Bodenordnung
- Kartenwesen
- datenverarbeitungstechnische und mathematische Grundlagen
- berufskundliche und vermessungstechnische Grundlagen
- Aufnahmeverfahren
- Flächenermittlung
- Absteckungen
- Lagefestpunktfeld
- Geländeaufnahme
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin
- Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in
- wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
- wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung angelegt werden soll.
- das Anfertigen großmaßstäbiger Karten und Pläne sowie das Fortführen großmaßstäbiger Karten und Pläne
- das Planen und Vorbereiten von Vermessungen
- das Ausführen und Dokumentieren von Vermessungen
- das Auswerten von Vermessungen
- das Bearbeiten von Daten
- die Ausbildung in schulischer Form durchzuführen und mit einer Prüfung bei der zuständigen Kammer abzuschließen. Hierbei muss durch Lernortkooperation ein angemessener Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet sein.
- Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren.
Die Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin durchgeführt.
Nachweise/Zulassung zur Prüfung
Zwischenprüfung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil.
Im praktischen Prüfungsteil sollen in insgesamt höchstens vier Stunden zwei Prüfungsaufgaben bearbeitet werden. Hierfür kommt beispielsweise das Kartieren eines Kartenausschnittes und Vorbereiten eines Vermessungsrisses in Betracht.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird in Form einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung durchgeführt.
Im praktischen Prüfungsteil sollen in höchstens zwölf Stunden drei komplexe Aufgaben bearbeitet werden. Dafür kommen insbesondere in Betracht:
Im schriftlichen Prüfungsteil wird in den Prüfungsfächern Vermessungskunde, Technische Mathematik, Kartenkunde und Wirtschafts- und Sozialkunde insgesamt höchstens sechs Stunden geprüft.
Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Die Prüfung wird bei Prüfungsausschüssen abgelegt, die von der jeweils zuständigen Stelle der Bundesländer errichtet werden.
Die Abschlussbezeichnung lautet Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin.
Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im öffentlichen Dienst ausgebildet.
Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit,
Der Ausbildungsberuf ist keinem Berufsfeld zugeordnet.


















